Zertifizierter Betrieb -> Check!
Seit Juni 2020 dürfen wir mit Stolz das Übereinstimmungszertifikat für „beidseitig bekleidetet oder beplankte Wand-, Decken- und Dachelemente“ führen.
Der Vorteil für Sie: Unsere Produkte werden – gemäß §24 Abs. 2, Nr. 3 der Landesbauordnung (BauO NRW 2018) für Nordrhein-Westfalen mit Stand vom 05. Juli 2019 – werkseigen und gleichzeitig durch Fremdüberwachung nach den gültigen Verwaltungsvorschriften und den technischen Baubestimmungen kontrolliert hergestellt.
Damit sind wir berechtigt, unsere Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) gemäß der Übereinstimmungsverordnung zu kennzeichnen.